STELLUNGNAHME ZU DEN GEOWISSENSCHAFTLICHEN AUSSAGEN DES UBA-GUTACHTENS, DER STUDIE NRW UND DER RISIKOSTUDIE DES EXXONMOBIL INFODIALOGPROZESSES ZUM THEMA FRACKING

"Frac-Behandlungen in Schiefergas-Lagerstätten befinden sich in Deutschland noch in der Erprobungsphase. Zwar existieren umfangreiche Frac-Erfahrungen in (porösen) konventionellen und Tight Gas-Lagerstätten, die aber in Teufen von mehr als 3.000 m liegen und unter anderen geologischen Verhältnissen stattfinden. Dabei betragen die Frac-Volumina nur einige Hundert m3 je Frac-Behandlung. Dagegen befinden sich Formationen mit Schiefergaspotenzial auch in geringeren Teufen (ab ca. 1.000 m) und können damit geringe Abstände zu genutzten oder nutzbaren Grundwasservorkommen aufweisen. Die Frac-Volumina können eine, nach Beispielen aus den USA ggf. auch um zwei Größenordnungen höher sein ... Mit Blick auf den gebotenen vorsorgenden Grundwasserschutz sollte grundsätzlich ein ausreichender vertikaler Abstand zwischen der Obergrenze des hydraulisch erzeugten Risses (Frac) und der Untergrenze des tiefsten nutzbaren Grundwasserleiters mit entsprechenden geologischen Barrieren dazwischen gewährleistet sein ... für die Verhältnisse in Niedersachsen [wird] ein „ausreichender Abstand“ mit 1.000 m konkretisiert ... Eine Quantifizierung der Gasmigrationsmengen vom Gashorizont in einen Grundwasserleiter über etwaige durchgängige Störungen ist bei der vorliegenden Datenlage durch eine Modellierung nicht verlässlich möglich ... Aus den zuvor genannten Gründen wird daher analog zur Forderung nach einem vertikalen Abstand zum nutzbaren Grundwasservorkommen in Abhängigkeit von der erwarteten Rissausdehnung ein deutlicher Mindestabstand, z. B. ein Mehrfaches der Rissausdehnung, von Frac-Behandlungen zu durchgängigen Störungen als zwingend erforderlich angesehen, damit durch eine Frac-Behandlung kein hydraulischer Anschluss erfolgt. Danach sind Frac-Behandlungen in Gebieten, bei denen Störungen im Umfeld bekannt sind, welche sich durch die geologischen Barrierehorizonte in Richtung Grundwasserleiter fortsetzen, aus geowissenschaftlichen Gründen auszuschließen, sofern sich deren hydraulische Eigenschaften nicht zweifelsfrei nachweisen lassen."

Zur Stellungsnahme der Staatlichen Geologischen Dienste der Deutschen Bundesländer und und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (März 2013) »